Ein Konkurrent beanstandete die Reklame eines Matratzen-Onlineshops als irreführend. Der Händler hatte stolz verkündet, wie gut eines seiner Produkte bei "Stiftung Warentest" abgeschnitten hatte: "Aus über 500 getesteten Matratzen wurde unsere Emma Matratze als Testsieger mit der Bestnote 1,7 ausgezeichnet. (Getestet durch Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2019 in der Größe 90x200 im Härtegrad hart)".
Der Haken an der Sache: Die 500 Matratzen waren nicht in einem Test geprüft worden, sondern über Jahre hinweg in mehreren Tests. Zudem kritisierte der Konkurrent, dass der Matratzen-Onlineshop mit dem Testsieg für Matratzen in mehreren Größen und Härtegraden warb, während "Emma" den Sieg doch nur in einer Größe und im "Härtegrad hart" errungen hatte. Mit seiner Unterlassungsklage hatte der Konkurrent nur im ersten Punkt Erfolg.
Aus dem Hinweis in Klammern gehe hervor, dass die "Emma Matratze" in Größe 90x200 im "Härtegrad hart" Testsieger wurde, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest: In diesem Punkt könne von einer Täuschung der Verbraucher keine Rede sein (6 W 92/21).
Wer sich gezielt im Internet über Matratzen informiere, werde sicher nicht nur den ersten Satz, sondern auch den Hinweis in der Klammer zur Kenntnis nehmen — zumal der Hinweis direkt hinter der Werbeaussage stehe und nicht an anderer Stelle, wie das z.B. bei einem Sternchenhinweis der Fall sei.
Wenn es um hochpreisige und langlebige Produkte gehe, lese der Verbraucher Werbeaussagen in der Regel aufmerksam. Falsch verstehen könnten Internetnutzer allerdings die Aussage "aus über 500 getesteten Matratzen". Wer regelmäßig Testberichte lese, wisse wohl, dass die Stiftung Warentest keine Tests in diesem Umfang durchführe. Viele Menschen wüssten das jedoch nicht.
Und die Angabe einer konkreten Fundstelle des Tests (Ausgabe 10/2019) verstärke noch den falschen Eindruck, dass hier 500 Matratzen auf einmal untersucht wurden. Wenn ein Test mit einer Vielzahl von Produkten zeitgleich stattfinde, werde ihn der Interessent für aussagekräftiger halten als verschiedene Tests, die im Verlauf mehrerer Jahre hintereinander durchgeführt wurden. Das könnte durchaus die Kaufentscheidung von Verbrauchern beeinflussen. Diese Werbeaussage müsse daher unterbleiben.