Filmaufnahmen vom Dom sind nur zu privaten, nicht zu kommerziellen oder politischen Zwecken erlaubt
Die Leiter des Bistums Köln staunten nicht schlecht, als sie Aufnahmen vom Kölner Dom im Internet (Youtube-Channel) entdeckten. Eine Politaktivistin einer rechten Gruppe hatte die kurzen Filme angefertigt. Sie stellt regelmäßig politische Statements und Filmbeiträge dazu auf ihre Facebook-Seite und ihren Youtube-Kanal.
Im Januar 2017 organisierte die Frau eine politische Kundgebung, die an die Vorfälle der Silvesternacht 2015/16 erinnern sollte. Um für diese Kundgebung zu werben, hatte sie — ohne Rücksprache mit oder Erlaubnis von der Kirche — im Innenraum und auf dem Dach des Doms gefilmt und die Videos veröffentlicht.
Gegen die Reklame wehrten sich die Kirchen-Verantwortlichen und forderten von der Justiz, die Publikation der Aufnahmen zu verbieten: Die Aktivistin entstelle die "Identität des Doms durch rechtspopulistische Thesen", würdige ihn als Kirche herab und missbrauche ihn als Sprachrohr für ihre Anliegen.
Sie habe niemandes Rechte verletzt, konterte die rechte Videofilmerin: Denn zur grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit gehöre es, zu öffentlichen Versammlungen einzuladen. Dafür habe sie die Aufnahmen verwendet. Darüber hinaus sei die Umgebung des Doms der Tatort von mehreren hundert Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gewesen. Da gebe es also einen direkten Zusammenhang zur geplanten Versammlung.
Diesen Zusammenhang sah das Landgericht Köln jedoch nicht (28 O 23/17). Wie jeder Bürger habe die Videofilmerin das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Das berechtige sie aber nicht dazu, Aufnahmen vom Innenraum des Doms zu verwerten, der mit den Vorfällen der Silvesternacht nichts zu tun habe. Die katholische Kirche sei politisch neutral und auch der Dom müsse nicht für die politischen Ziele der Aktivistin herhalten.
Sie habe zwar nicht den Dom verunglimpft — ein Gebäude habe schließlich kein Persönlichkeitsrecht, das durch Filmaufnahmen verletzt sein könnte. Doch das ungenehmigte Filmen beeinträchtige das Recht der Eigentümerin Kirche: Die Aufnahmen seien gegen deren Willen erfolgt. Die Eigentümerin habe im Dom das Hausrecht. Film- und Fotoaufnahmen, die im Innenraum des Kölner Doms oder von dessen Dach aus ohne offizielle Genehmigung entstehen, dürften nur für private Zwecke verwendet werden, aber nicht für kommerzielle oder politische Zwecke.