In einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen beschloss Eigentümerin X, ihre Wohnung zu verkaufen. Sie beauftragte damit im Juni 2018 ein Maklerbüro. Das Ehepaar K, das im selben Haus zur Miete wohnte, meldete sich beim Maklerbüro und bekundete Interesse. Per Mail schickte ein Mitarbeiter des Maklers ein Exposé und weitere Unterlagen. Anfang Juli führte er mit dem Ehepaar K eine Wohnungsbesichtigung durch.
Wenig später schlossen die Interessenten mit Verkäuferin X einen notariellen Kaufvertrag. Sie erwarben die Wohnung für 325.000 Euro, das Maklerbüro verlangte 11.602 Euro Provision. Doch die Käufer stellten die Forderung in Frage: Schließlich hätten sie die Immobilie und die Verkäuferin schon lange gekannt
So sah es auch das Oberlandesgericht Hamm: Dem Makler stehe keine Provision zu, weil der Kaufvertrag nicht durch seine Vermittlungstätigkeit zustande gekommen sei (18 U 68/20). Herr K habe früh erfahren, dass die Wohnung verkauft werden sollte. Er habe beim Maklerbüro bereits angerufen, als dort nicht einmal das Exposé fertiggestellt war. In einer E-Mail habe er das Objekt und die Person der potenziellen Vertragspartnerin benannt.
Unter Umständen könne ein Makler Provision auch verdienen, wenn der Kunde über das Objekt vor dem Abschluss des Maklervertrags Bescheid wisse. Das setze allerdings voraus, dass der Makler zusätzliche Informationen liefere oder Hilfe leiste, die zum Vertragsschluss mit dem Immobilienverkäufer führe. Das sei z.B. der Fall, wenn der Kunde durch den Nachweis des Maklers erst den "konkreten Anstoß" bekomme, sich um eine bereits bekannte Immobilie zu kümmern. Auch die Organisation einer Besichtigung könne so eine Maklerleistung sein oder Hilfe bei der Finanzierung des Immobiliengeschäfts.
Im konkreten Fall treffe aber nichts davon zu. Das Interesse des Ehepaares an der Wohnung sei nicht erst durch das Maklerbüro geweckt worden. Es sei in den letzten Jahren einige Male bei Frau X zu Besuch gewesen, habe die Wohnung gut gekannt und schön gefunden. Der Besichtigungstermin habe also zum Vertragsschluss nicht wesentlich beigetragen. Auch die Finanzierung des Kaufs habe Herr K in einem Gespräch mit seiner Bank geklärt, bevor er vom Maklerbüro im Juni 2018 die ersten Unterlagen zugesandt bekam.