110 Dübellöcher hinterlassen ...

Vermieter kann von Ex-Mietern Schadenersatz verlangen

onlineurteile.de - Zur Mietwohnung gehörten auch zwei Räume im Souterrain. Dort hatten die Mieter an einer gefliesten Wand Holzpaneele angebracht und gründlich gearbeitet: Sage und schreibe 110 Dübellöcher hatte das Ehepaar gebohrt, um die Paneele zu befestigen. Als die Mieter auszogen, entfernten sie die Holzpaneele - und hinterließen ansonsten die Wand, wie sie war. Mit allen 110 Löchern also.

Wütend forderte der Vermieter von ihnen, die Löcher fachgerecht zu beseitigen. Da sich das Paar weigerte, wurde es vom Vermieter auf 2.400 Euro Schadenersatz verklagt. So viel koste es nämlich, die beschädigten Fliesen zu entfernen und die Räume im Souterrain neu zu verfliesen, meinte er.

Das wäre unverhältnismäßig, erklärte das Amtsgericht Hamburg-Altona (318 C 283/05). Denn die Bohrlöcher lägen fast alle in den Fugen, man könne also die meisten ganz gut wieder füllen. Die Kosten dieser Aktion veranschlagte der Amtsrichter auf 900 Euro.

Wenn nötig, könne man einzelne Fliesen austauschen, erklärte er. Den so geminderten Wert der Fliesen müssten die Ex-Mieter ausgleichen und den Vermieter dafür mit 336 Euro zusätzlich entschädigen. Die Räume komplett neu zu verfliesen, wäre jedenfalls zu aufwändig. Da es sich um Kellerräume handle, falle der geringfügige optische Nachteil ohnehin nicht so ins Gewicht