13-jähriger Radler ignoriert Vorfahrt ...
onlineurteile.de - Ein 13-jähriger Junge radelte auf eine Kreuzung zu, um eine größere (und "übergeordnete") Straße zu überqueren. Zuerst blieb er stehen, fuhr dann aber so plötzlich los und in die Vorfahrtsstraße hinein, dass eine Autofahrerin nicht mehr bremsen konnte. Es kam zu einem Zusammenstoß. Zum Glück wurde der Junge nicht verletzt, doch das Auto trug einige Beulen und Lackschäden davon. Für die Reparatur bekam die Autofahrerin von der Haftpflichtversicherung des Jungen einen Abschlag, doch sie beharrte auf der vollen Summe (plus Entschädigung für Wertminderung und Nutzungsausfall).
Und sie setzte sich beim Amtsgericht Nordhorn durch (3 C 1039/03). Der Radfahrer habe die Vorfahrtsregel missachtet und dafür sei er zur Verantwortung zu ziehen. Dass er noch minderjährig sei, ändere daran nichts. Denn von einem Kind mit 13 Jahren könne man erwarten, dass es die grundlegenden Verkehrsregeln kenne, insbesondere das Vorfahrtsrecht. Dass er den Verkehr auf der Kreisstraße zu beachten hatte, habe der Junge wissen müssen. Da der Autofahrerin keinerlei Mitverschulden anzulasten sei, hafte der Radfahrer zu 100 Prozent für den Schaden.