13-Jähriger stürzt auf dem Schulgelände in Lüftungsschacht

Der Träger des Gymnasiums muss für die Unfallfolgen nicht haften

onlineurteile.de - Auf dem Schulgelände eines Gymnasiums führt ein Weg, der auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist, zum Sportplatz. Neben dem Weg liegt ein Lüftungsschacht, verblendet mit drei massiven Metallgittern (jedes 1,90 Meter hoch, 1,14 Meter breit und 44 Kilo schwer). An einem Sonntagabend radelten der 13-jährige T und sein Freund hier entlang. Sie stiegen ab und kletterten auf den Lüftungsschacht. Um hineinzusteigen, hoben die Jungen ein Metallgitter ab. Dabei verlor T das Gleichgewicht und stürzte in den 3,70 tiefen Schacht.

Der schwer verletzte Junge verklagte den Träger des Gymnasiums auf Schmerzensgeld: Die Lüftungsgitter müssten fest verschraubt sein; dafür zu sorgen, wäre die Pflicht des Schulträger gewesen. Diesen Vorwurf wies das Oberlandesgericht München zurück (1 U 4561/07).

Die Gitter lägen sicher in einem Rahmen. Angesichts des Eigengewichts der Abdeckung könne man ausschließen, dass sich die Gitter von selbst - ohne mutwilligen Zugriff - bewegten. Sie festzuschrauben oder zu verschweißen, sei daher nicht notwendig. Auch für kleinere Kinder sei erkennbar, dass sich unter dem Gitter ein tiefer Schacht befinde.

Dass es gefährlich sei, so ein schweres Gitter über einem so tiefen Schacht anzuheben, weil man dabei Kontrolle und Gleichgewicht verlieren könne - dieser Gedanke dränge sich geradezu auf. Der Junge habe sich den Unfall selbst zuzuschreiben. Dass es verboten sei, aus Abenteuerlust oder Neugier in den Schacht einzusteigen, müsse ein 13-Jähriger wissen. Der Schulträger müsse jedenfalls keine Vorsorgemaßnahmen gegen so bodenlosen Leichtsinn treffen.