15 Euro für ein Duplikat vom Kontoauszug

Das ist zu teuer: Die Commerzbank muss die Gebühr senken

onlineurteile.de - So ein Kontoauszug kann schon mal "verschütt gehen". Kunden der Commerzbank, die ein Duplikat ausstellen ließen, kam das bisher teuer zu stehen: 15 Euro waren dafür fällig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legte sich für sie ins Zeug und beanstandete die einschlägige Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis des Kreditinstituts: Diese Gebühr übersteige die Kosten der Bank bei weitem, kritisierte der vzbv, und benachteilige die Kunden unangemessen.

So beurteilte auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Gebührenklausel (17 U 54/12). Banken müssten Duplikate zwar nicht kostenlos ausdrucken. Das Entgelt dafür müsse aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientieren, erklärte das OLG. Aber nicht an allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten, sondern nur an den Kosten, die konkret für das Erstellen des Duplikats anfielen. Mit so einem Service sollte die Bank keinen Gewinn machen.

Die Commerzbank konnte im Prozess nicht belegen, dass es tatsächlich 15 Euro kostete, ein Duplikat des Kontoauszugs anzufertigen. Das Gericht hielt ihr zum einen vor, sie habe mit überzogenen Stundensätzen kalkuliert. Zum anderen habe die Bank eine für sie vorteilhafte Mischkalkulation angestellt: Sie berücksichtige bei der Preiskalkulation Kosten, die nur für Duplikate entstünden, die erst sechs Monate nach dem Kontoauszug ausgestellt würden (oder noch später). Dann sei der Aufwand größer, so das OLG, doch 80 Prozent der betroffenen Kunden forderten ein Duplikat früher an. Für die Mehrheit der Kunden sei die Gebühr auch deshalb deutlich zu hoch. (Die Bank hat gegen das Urteil Revision eingelegt.)