16 Stunden zu spät in Teneriffa gelandet

Das Flugzeug war pünktlich zur Startbahn gerollt, aber wegen eines Defekts nicht abgeflogen

onlineurteile.de - Vom Düsseldorfer Flughafen aus wollte Urlauber P nach Teneriffa fliegen. Das Flugzeug sollte planmäßig um 5.50 Uhr abheben. Alle Fluggäste hatten eingecheckt, der Flieger verließ rechtzeitig die Parkposition und rollte zur Startbahn. Da meldete der Bordcomputer einen technischen Defekt. Deshalb brach der Pilot den Start ab und kehrte zur Parkposition zurück. Den ganzen Tag mussten die Reisenden warten — erst nachts um 21.55 Uhr ging es dann wirklich los.

Herr P verlangte von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung — gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung — plus 30 Euro für ein Nachttaxi zum Hotel auf Teneriffa: Er sei 16 Stunden zu spät angekommen. Das Unternehmen lehnte ab, weil "außergewöhnliche Umstände" vorlagen. Im Übrigen sei die Maschine pünktlich in Richtung Startbahn losgerollt.

Damit kam die Airline beim Amtsgericht Düsseldorf nicht durch (37 C 3495/11). Eine Ausgleichszahlung werde fällig, wenn sich ein Flug — aus von der Fluggesellschaft zu vertretenden Gründen — um mehr als drei Stunden verzögere. Ein technischer Defekt sei kein außergewöhnlicher Umstand, dem ein Luftfahrtunternehmen quasi "ausgeliefert" sei. Darauf könne sich die Airline nicht berufen.

Der Flieger nach Teneriffa sei unstreitig 16 Stunden zu spät gestartet: Und starten bedeute bei einem Flugzeug nicht Rollen, sondern Abheben vom Boden! Schon dem Wortlaut nach setze ein "Abflug" voraus, dass ein Flieger fliege und nicht nur das Gate verlasse. Jede andere Interpretation würde die Rechte und Interessen der Fluggäste vernachlässigen: Denn sie verlören ja in beiden Fällen viel Zeit und genau das begründe den Anspruch auf Entschädigung.