"180 Freiminuten als Startgeschenk"
onlineurteile.de - Das Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH warb um neue Telefonkunden mit dem Versprechen: "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten". In einer kleingedruckten Fußnote wurde im Inserat darauf hingewiesen, dass sich die Angabe nur auf Gespräche im Festnetz bezog. Das wurmte die Konkurrenz: Die Deutsche Telekom AG klagte auf Unterlassung, weil die Werbung irreführend sei.
So sah es auch das Oberlandesgericht Düsseldorf und verbot die Werbeanzeige mit dem strittigen Slogan (I-20 U 77/08). Bei Anrufen in Mobilfunknetze wäre das Startgeschenk angesichts des Mobilfunktarifs von Tele2 schon nach 21 Minuten verbraucht, stellten die Richter fest.
Das Unternehmen biete neuen Kunden also nicht wirklich 180 Freiminuten. Vielmehr handle es sich bei Handy-Telefonaten nur um eine Gutschrift von 4,18 Euro. Mit dem vollmundigen Werbespruch werde der falsche Eindruck erweckt, die Kunden könnten uneingeschränkt 180 Minuten kostenlos in alle Netze telefonieren. Auf diese Weise würden Verbraucher getäuscht.