2.000 Euro Steuer für Kampfhund
onlineurteile.de - Als das Ehepaar in die bayerische Gemeinde Bad Kohlgrub umzog, sollten die Halter einer Rottweiler Hündin plötzlich 2.000 Euro Hundesteuer zahlen. So sieht es die kommunale Satzung vor: für "normale" Hunde 75 Euro, für Kampfhunde 2.000 Euro. Das konnte und wollte sich das Ehepaar nicht leisten und zog gegen den Steuerbescheid der Gemeinde vor Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof München stellte sich auf die Seite der Tierhalter (4 B 13.144). Wenn Kommunen für so genannte Kampfhunde einen erhöhten Steuersatz festlegten, sei das zwar rechtens. Das gelte sogar dann, wenn ein "positiver Wesenstest" einem bestimmten Hund bescheinige, nicht besonders aggressiv zu sein und für Menschen oder andere Tiere keine Gefahr darzustellen.
Denn Ausnahmefälle änderten nichts daran, dass man bei Kampfhunden prinzipiell von gesteigerter Aggressivität ausgehen müsse. Daher sei es gerechtfertigt, wenn Gemeinden versuchten, ihre Zahl mit Hilfe einer erhöhten Hundesteuer einzudämmen ("Lenkungssteuer"). Dieser Zweck dürfe aber nicht so dominieren, dass die Steuer faktisch auf ein Verbot hinauslaufe.
Die kommunale Satzung von Bad Kohlgrub wirke so, dass es Normalverdienern praktisch unmöglich gemacht werde, einen Kampfhund zu halten. Das gehe zu weit und sei nicht mehr zu rechtfertigen. Für den Erlass eines Haltungsverbots fehle Gemeinden die Regelungskompetenz, das sei Sache der Bundesländer.