"20 Prozent auf alles"
onlineurteile.de - In regelmäßigen Abständen wirbt eine Kette von Bau- und Heimwerkermärkten (Praktiker) mit ihren Rabattaktionen. Per Rundfunk und Fernsehen wird den Verbrauchern der immer gleiche Werbeslogan eingehämmert: "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung". Das Sortiment der Baumärkte umfasst etwa 70.000 Artikel.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte durch Testkäufe festgestellt, dass vor einer dieser Rabattaktionen vier Artikel billiger verkauft worden waren als in der Rabattwoche selbst. Unmittelbar vor der Aktion waren die Sonderpreise wieder heraufgesetzt worden. Auf den höheren Preis bot das Unternehmen dann den Kunden einen Preisnachlass von 20 Prozent. Diese Praxis täusche die Verbraucher, kritisierten die Wettbewerbshüter. Sie verklagten die Handelskette auf Unterlassung.
Beim Bundesgerichtshof hatte ihre Klage Erfolg (I ZR 122/06). Verkäufer dürften nicht mit einem Preisnachlass werben, wenn sich der Nachlass auf einen Preis beziehe, der nur kurz gefordert wurde, so die Bundesrichter. Die Baumarktkette habe den - angeblich drastisch reduzierten - Preis der fraglichen vier Produkte (u.a. ein Akkuschrauber und eine Tapete) erst zu Beginn der Rabattaktion heraufgesetzt und die Artikel vorher billiger verkauft. Die Werbung sei daher als irreführend einzustufen.
Da werde so getan, als werde das gesamte Sortiment (mit Ausnahme einer Produktgruppe) ab einem bestimmten Zeitpunkt um ein Fünftel billiger angeboten. So verstehe natürlich auch der Verbraucher die Reklame: Mit jedem Artikel aus dem Sortiment werde er während der Rabattaktion im Vergleich zum Normalpreis 20 Prozent sparen. Tatsächlich spare er beim Kauf der von der Zentrale zu Testzwecken erworbenen Artikel gar nichts oder nur sehr wenig.