3.000 Euro für Kippen
onlineurteile.de - Fehde zweier Wohnungseigentümerinnen in München: Der Balkon von Frau A liegt direkt über dem von Frau B. Beide Damen rauchten gern auf dem Balkon. Und gerade deshalb waren sie einander spinnefeind. Denn Frau A hatte die schlechte Angewohnheit, Asche und Zigarettenstummel von ihrem Balkon zu werfen. Klar, dass einiger Müll auf dem Balkon von Frau B landete. Die beschwerte sich erfolglos bei der Nachbarin. Schließlich zog sie im September 2011 vor Gericht, um das unappetitliche Treiben zu beenden.
Beim Amtsgericht München erreichte der Richter einen Vergleich: Frau A verpflichtete sich, Asche und Kippen nicht länger über den Balkon zu "entsorgen". Der Amtsrichter drohte ihr mit Geldbuße: Für jeden Verstoß gegen dieses Versprechen müsse sie der Nachbarin 100 Euro zahlen. Das beeindruckte Frau A offenkundig nicht: Kontrahentin B notierte von Oktober 2011 bis August 2012 57 Kippen auf ihrem Balkon.
Nun forderte sie von der Miteigentümerin 5.700 Euro. Frau A weigerte sich zu zahlen und gab die verfolgte Unschuld: Sie habe nichts gemacht, rauche nur noch in der Küche und werfe Asche und Zigaretten in den Müll. Außerdem habe sie kürzlich an ihrem Balkon ein Katzennetz angebracht. Das sei so dicht, dass sie sowieso nichts mehr vom Balkon schnippen könne.
Erneut trafen sich die Nachbarinnen vor dem Amtsgericht München (483 C 32328/12). Der Amtsrichter befragte Miteigentümer als Zeugen und kam zu dem Schluss, dass Frau A ihre Gewohnheiten noch keineswegs aufgegeben hatte. Mindestens 30 Mal habe sie gegen die Vereinbarung vom Herbst 2011 verstoßen. Also schulde sie Frau B 3.000 Euro, so der Amtsrichter. Dass es unmöglich sei, Zigaretten durch ein Katzennetz hindurch zu stecken, sei Unsinn.
Der Vergleich von 2011 beinhalte ein prinzipielles Verbot für die Raucherin, Asche und Zigarettenkippen über den Balkon nach unten zu werfen. Es komme also nicht entscheidend darauf an, ob tatsächlich alle Kippen auf dem Balkon von Frau B landeten. Frau A müsse auf jeden Fall an die Nachbarin 3.000 Euro zahlen. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Frau A hat Berufung eingelegt.)