"4-Sterne-Standard" am Nil
onlineurteile.de - Ein Ehepaar buchte bei einem Reiseveranstalter eine einwöchige Pauschalreise nach Ägypten, inklusive Flug und Nilkreuzfahrt. Der Abflug wurde um einen Tag verschoben. Nach der Rückkehr wollten die Urlauber eine Minderung des Reisepreises durchsetzen. Dabei ging es allerdings nicht nur um den verlorenen Urlaubstag: Mit Fotos versuchten sie zu belegen, dass Schiff und Kabine nicht dem (laut Katalog gebuchten) "4-Sterne-Standard" entsprachen.
Auf einem Nilkreuzfahrtschiff dürften Urlauber nicht den Komfort eines 4-Sterne-Hotels in Deutschland erwarten, belehrte das Amtsgericht Hamburg die enttäuschten Reisenden (10 C 60/03). Hier gelten eben ägyptische Maßstäbe, was sich schließlich auch in einem günstigen Preis niederschlage. Das Foto der Duschkabine zeige nur normale Abnutzungserscheinungen, das sei kein Mangel im Sinne des Reiserechts. Reisende hätten keinen Anspruch darauf, in frisch renovierten Anlagen zu wohnen. Im Katalog werde kein Schwimmbecken erwähnt; also stelle es auch keinen Mangel dar, wenn das Wasser im Pool so niedrig gewesen sei, dass die Urlauber auf dem Schiff nicht schwimmen konnten. Für die verzögerte Anreise müsse der Reiseveranstalter dem Paar allerdings ein Siebtel des Reisepreises zurückzahlen.