"50-Cent-Gewinnspiele"

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Laut Glücksspielstaatsvertrag waren Sportwetten im Internet (bis 2012!) generell verboten, das galt auch für so genannte 50-Cent-Gewinnspiele: Dabei gibt der Teilnehmer "online" Fußballergebnisse ein, die — umgewandelt in einen Zahlencode — für 50 Cent pro Anruf an eine "Tipp-Hotline" übermittelt werden; je nach Trefferquote pro Tipp können Teilnehmer so 30 Euro bis maximal 10.000 Euro gewinnen;

private Anbieter von "50-Cent-Gewinnspielen" können sich nicht auf eine Ausnahmeregelung im Rundfunkstaatsvertrag berufen, nach der 50-Cent-Gewinnspiele zulässig sind — sie bezieht sich nur auf unentgeltliche Gewinnspiele oder Geschicklichkeitsspiele mit Teilnahmegebühr bis zu 50 Cent.

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München
Aktenzeichen: 10 BV 1176/10
Entscheidungsdatum: 25.08.2011
Urteilnummer: 52802