50 Stunden mit 0190-Nummer telefoniert?

Telefonnetzbetreiber muss 0190-Verbindungen nach einer Stunde abschalten

onlineurteile.de - Für eine einzige Telefonverbindung sollte ein Kunde 4.799,51 Euro zahlen: Der Kontakt zur 0190-Sex-Hotline (im Juli 2000) hatte fünfzig Stunden, eine Minute und 34 Sekunden gedauert. Sein 16-jähriger Sohn bestritt, einen Sex-Service angewählt zu haben. Er habe nur bei einem Preisrätsel mit 0190-Nummer angerufen und sich kurz ein Lösungswort durchgeben lassen.

Egal, dachte sich der Vater, diese Horror-Rechnung wird auf keinen Fall bezahlt. Nach einer Stunde müssten Telefongesellschaften derartige Verbindungen unterbrechen, hielt er der Netzbetreiberin vor. Das sei unmöglich, behauptete diese. Sie unterhalte nicht zu allen Anbietern von 0190-Service-Nummern vertragliche Beziehungen, auf Verbindungen fremder Provider könne sie keinen Einfluss nehmen. Mit dieser Argumentation kam die Telefongesellschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt nicht durch (3 U 13/03).

Seit dem 15. August 2003 sei gesetzlich geregelt, dass Netzbetreiber 0190-Verbindungen nach einer Stunde unterbrechen müssten, um unbeabsichtigt hohe Kosten zu vermeiden. Diese Schutzpflicht gegenüber den Kunden zu erfüllen, sei schon vor diesem Datum technisch möglich und zumutbar gewesen. Welche Risiken bei ISDN-Anschlüssen in Bezug auf Mehrwertdiensterufnummern bestehen, sei der Telefongesellschaft längst bekannt. Manchmal dauerten Telefonverbindungen (durch technische Defekte am Endgerät oder durch Versehen der Kunden) auch noch fort, wenn der Kunde den Hörer schon aufgelegt habe - ohne dass er es merke. Solche Verbindungen abzuschalten sei Verbraucherschutz, der im redlichen Geschäftsverkehr selbstverständlich sein sollte. Vertragspflichten gegenüber den Diensteanbietern rechtfertigten es nicht, dass Netzbetreiber ihre Vertragspflichten gegenüber den Kunden vernachlässigten.