67-Jährige stürzt in der Eissporthalle

Kommune ist für zu kurzes Geländer zwischen Treppe und Stehplatztribüne verantwortlich

onlineurteile.de - Ein Eissportclub veranstaltete in der kommunalen Eislaufhalle eine Eisrevue. Auf der Stehplatztribüne waren die Stufen ungefähr 25 Zentimeter hoch. Sie war nur über die Stufen selbst - nicht über eine Treppe - zugänglich. Neben dem Stehplatzbereich verlief zwar eine Treppe, die von diesem aber durch ein Geländer (einen Handlauf) getrennt war.

Auf der Stehplatztribüne verfolgte auch eine 67 Jahre alte Frau das Spektakel. Als es beendet war, ging sie nach unten und hielt sich dabei am Geländer fest. Hinter ihr drängten viele Besucher nach. An der vorletzten Stufe der Stehplätze endete der Handlauf. Genau in dem Moment, als die Frau am Geländer keinen Halt mehr fand, brachte sie das Schubsen von hinten aus dem Gleichgewicht. Sie stürzte auf den Hallenboden und verletzte sich schwer.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verurteilte die Kommune als Hallenbetreiberin dazu, der Frau 4.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen (12 U 55/10). Man müsse die Verkehrssicherungspflicht eines Hallenbetreibers zumindest nach den Anforderungen bestimmen, die allgemein für Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden gültig seien, so das OLG. Denn bei Veranstaltungen in Sporthallen müsse man von großem Besucherandrang und damit verbunden von hohem Gefahrenpotenzial ausgehen.

Auf Treppen und im Stehplatzbereich begegneten sich viele Personen, die gleichzeitig nach oben und unten drängten. Wenn an einer Treppe (hier: zwischen Treppe und Stehplatztribüne) ein Handlauf angebracht werde, dürfe dieser nicht zwei Stufen vor dem Hallenboden enden, sondern müsse bis ganz nach unten reichen. Für ältere Personen sei es schwierig, so hohe Stufen "freihändig" zu gehen - und das auch noch im Gedränge.

Man könne der Frau auch kein Mitverschulden vorwerfen, weil sie nicht über die Treppe (mit niedrigeren Stufen) gegangen sei: Um auf die Treppe zu gelangen, hätte sie unter dem Geländer hindurchschlüpfen müssen. Das sei im Gedränge für ältere Zuschauer - dem Zielpublikum einer Eisrevue - auch nicht ohne Risiko. Fazit: Zur Stehplatztribüne habe die Hallenbetreiberin den Besuchern keinen sicheren Zu- und Abgang zur Verfügung gestellt. Die Sicherheitsmaßnahmen seien unzureichend.