76-jährige Hausbesitzerin beantragt Grundsicherung
onlineurteile.de - Die alte Dame konnte es drehen und wenden, wie sie wollte: Ihr Geld reichte nicht zum Leben. Die Gemeinde, in der sie lebte, gewährte ihr Grundsicherung, aber nur als Darlehen. Den Antrag der Seniorin auf einen Zuschuss lehnte die Behörde ab.
Begründung: Die Frau sei - neben ihren Kindern - Miteigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das sie mit eben diesen Kindern bewohne. Auf das Haus müsse sie eine Grundschuld eintragen lassen, um das Darlehen abzusichern. Vom Sozialgericht Detmold erhielt die Hausbesitzerin keine günstigere Auskunft (S 6 SO 62/07).
Bedürftige seien zwar nicht verpflichtet, kleine Häuschen zu verkaufen, in denen sie selbst und ihre Angehörigen lebten. Hier gehe es allerdings um ein Mehrfamilienhaus, in dem mehrere Generationen wohnten. Eigentumsanteile an einem Mehrfamilienhaus zählten im Rahmen der Grundsicherung nicht zum "Schonvermögen", das der Bedürftige behalten dürfe.
Deswegen müsse die Seniorin ihren Eigentumsanteil (der einem Wert von 82.500 Euro entsprach) verwerten, auch wenn sich dies für die als Erben eingesetzten Kinder nachteilig auswirke. Die Grundsicherung garantiere nur das Grundbedürfnis des Wohnens - was im Wert darüber hinausgehe, sei nicht "geschützt".