Abfindung statt nachehelichem Unterhalt
onlineurteile.de - Bei der Scheidung einigte sich das Paar darauf, dass die unterhaltsberechtigte Frau statt regelmäßiger Unterhaltszahlungen eine finanzielle Abfindung bekommen sollte. (Sind beide Partner damit einverstanden, kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt durch eine Abfindung abgegolten werden.) Allerdings konnte der Mann die Summe nicht auf einmal aufbringen, er wollte sie in mehreren Jahresraten "abstottern". Als seine Verflossene ein Jahr nach der Scheidung wieder heiratete, stellte er sich stur. Nun sei ja wohl kein Unterhalt mehr fällig, meinte er.
Mit der Abfindung werde der Anspruch der Unterhaltsberechtigten auf nachehelichen Unterhalt erfüllt, sie sei aber kein regelmäßiger Unterhalt, erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt (1 UF 237/04). Es wäre ungerecht, entfiele durch die zweite Heirat der Frau die Zahlungspflicht des Ex-Ehemannes. Denn die unterhaltsberechtigte Frau habe der Abfindung per Ratenzahlung zugestimmt. Dies stelle ein Entgegenkommen ihrerseits dar. Sie habe berücksichtigt, dass die Zahlung "auf einen Schlag" den Ex-Mann finanziell überfordert hätte. Das dürfe dann nicht umgekehrt gegen sie ins Feld geführt werden, wenn sich persönliche Veränderungen ergäben.