Abgefahrener Reifen

Kaskoversicherer verweigert deshalb nach einem Unfall den Versicherungsschutz

onlineurteile.de - Nach einem Unfall mit seinem BMW 750 i wandte sich der Autofahrer an seine Vollkaskoversicherung. Sie sollte die Reparaturkosten (16.636 Euro) übernehmen. Der Kaskoversicherer ließ den Wagen inspizieren und fand ein Schlupfloch, um der Zahlung zu entgehen. Der rechte Hinterreifen hatte nämlich in der Laufmitte kein Profil mehr. Wer mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sei, erhöhe schuldhaft das Unfallrisiko, teilte man dem Versicherungsnehmer mit.

Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertete die Sache anders und verurteilte den Versicherer dazu, den Schaden zu regulieren (4 U 183/03). Dass dem Versicherungsnehmer der Zustand des rechten Hinterreifens (in der Mitte Profil 0,0 mm) bewusst war, sei nicht bewiesen. Der Mann habe erst vor rund zwei Jahren neue Reifen aufziehen lassen. Da müsse man selbst als Vielfahrer noch nicht mit abgefahrenen Reifen rechnen. Die Richter räumten zwar ein, dass der Autofahrer nachlässig war: So sei am Unfalltag auch die TÜV-Prüfung zwei Wochen überfällig gewesen. Andererseits: Damit sei noch keineswegs belegt, dass er sich um die Reifen überhaupt nicht gekümmert habe.

Immerhin hätten die drei übrigen Reifen noch ausreichendes Profil aufgewiesen (2,0 mm hinten links, 3,5 mm die Vorderreifen - vorgeschrieben ist ein Mindestprofil von 1,6 mm). Auch die sichtbare Außenflanke des rechten Hinterreifens habe noch Profil gehabt. Vermutlich habe sich der Autofahrer an den Vorderreifen orientiert und gedacht, es wäre alles in Ordnung. Für einen (fahrzeug-)technischen Laien dränge sich der Gedanke an eine derart unterschiedliche Abnutzung von Reifen nicht gerade auf. Von grob fahrlässigem Verhalten des Autofahrers könne man daher nicht sprechen.