Abriss oder Altbausanierung?
onlineurteile.de - In dem - am Heidelberger Philosophenweg - schön gelegenen, aber völlig maroden Altbau von 1914 leben lauter alteingesessene Mieter. Die fielen aus allen Wolken, als ihnen die neue Eigentümerin 2005 kündigte. Die Immobiliengesellschaft hatte das Mehrfamilienhaus im gleichen Jahr gekauft, um es abzureißen und auf dem Gelände einen Neubau mit sechs Eigentumswohnungen zu errichten. Die Baubehörde genehmigte das Vorhaben.
Die Mieter widersprachen der Kündigung, doch der Bundesgerichtshof erklärte sie für berechtigt (VIII ZR 7, 8 und 9/08). Vermieter dürften ein Mietverhältnis beenden, wenn sie andernfalls ihr Grundstück nicht "angemessen wirtschaftlich verwerten" könnten und dadurch erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssten.
Das treffe hier zu, so die Bundesrichter, denn das Gebäude sei dringend sanierungsbedürftig. Sanieren könne die Eigentümerin aber nicht, solange die Mieter im Haus seien. Weil das Mauerwerk entkernt werden müsste, müssten die Mieter während der Bauarbeiten ausziehen.
Selbst wenn die Vermieterin nur eine "Minimalsanierung" - also die dringendsten Maßnahmen - durchführen würde, müsste sie bereits erhebliche Summen investieren. Das stehe in keinem Verhältnis zum Ertrag, denn dieNutzungsdauer des Gebäudes sei so nicht wesentlich zu verlängern. Sinnvoll sei letztlich nur der Abriss mit anschließendem Neubau, zumal dadurch zusätzlich Wohnraum geschaffen werde.