Absichtlich scharf gebremst

Wer beim Autofahren den nachfolgenden Fahrer "diszipliniert", haftet für die Folgen

onlineurteile.de - Schon einige Kreuzungen vorher hatte sich der Mann über den anderen Autofahrer geärgert, der ihn geschnitten hatte. Durch einen Zwischenspurt eroberte er aber wieder die "Pole Position". Als dann wiederum der Kontrahent - nach dem Umschalten der Ampel auf "Grün" - flott von hinten an ihm vorbeiziehen wollte, bremste der Vordermann scharf ab. Der Hintermann fuhr auf.

In der Regel haftet bei einem Auffahrunfall der Auffahrer für den Schaden. Denn man geht davon aus, dass er zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten und/oder nicht aufgepasst hat. Im konkreten Fall wurde allerdings die Klage des Vordermanns auf Schadenersatz vom Oberlandesgericht München abgewiesen (10 U 4455/07). Die Richter waren davon überzeugt, dass er durch das plötzliche Bremsmanöver versucht hatte, den Kontrahenten zu disziplinieren.

Das sei verkehrswidriges Verhalten. Der Autofahrer habe bewusst in Kauf genommen, dass der Abstand des Kontrahenten zu gering sein würde, um noch rechtzeitig zu bremsen. Wer meine, im Straßenverkehr durch solche Manöver andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen, hafte in vollem Umfang für den Unfallschaden. Ein Auto sei kein Mittel der Verkehrserziehung.