Abzocke per AGG:
onlineurteile.de - Ein großes Möbelhaus hatte im Februar 2008 in einigen Tageszeitungen eine Stellenanzeige geschaltet. "Wir suchen eine/n Einrichtungsberater/in oder Innenarchitekt/in mit Sinn für schöne Möbel. Sie sind zwischen 30 und 40 Jahre jung, qualifiziert, ehrgeizig und teamfähig".
Auf dieses Inserat hin bewarb sich ein 47 Jahre alter Großhandelskaufmann. Als er abgelehnt wurde und das Unternehmen einen anderen Stellenbewerber einstellte, pochte der Kaufmann auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Er schickte dem Möbelhaus eine formularmäßig vorformulierte Vereinbarung und forderte 2.200 Euro Entschädigung, weil man ihn wegen seines Alters diskriminiert habe. Die Arbeitgeberin ließ sich darauf ein und zahlte den Betrag. Einige Wochen später erfuhr sie, dass der Kaufmann sich um mehrere Stellen beworben hatte, die für "junge" Mitarbeiter ausgeschrieben waren - um bei allen Firmen Entschädigung zu kassieren.
Nun focht das Möbelhaus den Entschädigungsvertrag an und forderte das Geld zurück. Das Arbeitsgericht Krefeld überredete die Parteien dazu, einen Vergleich zu schließen (4 Ca 1686/08). Der abgelehnte "Stellenbewerber" verpflichtete sich, 500 Euro zurückzuzahlen. Das Unternehmen will den Betrag einem Kinderheim spenden.