Adoption von Erwachsenen ...
onlineurteile.de - Ein vermögender, kinderloser Witwer unterhielt freundschaftliche Beziehungen zur Familie des Neffen seiner verstorbenen Frau. Er war Patenonkel eines der drei Kinder. Als sich Anfang 2008 der Neffe von seiner Frau trennte, bot der alte Herr der 35-Jährigen an, sie zu adoptieren, wenn sie ihn künftig pflegen würde. So wären sie und die Kinder trotz der bevorstehenden Scheidung finanziell abgesichert. Im Sommer beantragte er offiziell die Adoption.
Doch das Oberlandesgericht München wies den Antrag ab (31 Wx 22/09). Die Adoption eines Erwachsenen sei nur gerechtfertigt, wenn zwischen den Beteiligten ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis bestehe: ein enges emotionales Band und die auf Dauer angelegte Bereitschaft, sich wechselseitig beizustehen. Wirtschaftliche Motive dürften nicht im Vordergrund stehen. So sei es jedoch im konkreten Fall, wie alle Äußerungen zeigten.
Der Kontakt zwischen der Frau und dem alten Herrn sei gut, gehe aber nicht hinaus über das, was unter Verwandten so üblich sei: Telefonate und gelegentliche Besuche. Sie habe eingeräumt, dass sie sich vielleicht gegen die Adoption entschieden hätte, wenn sie jetzt nicht wegen der Trennung von ihrem Mann in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre.
Ihre leiblichen Eltern seien ohnehin von der Idee nicht gerade begeistert. Sie hätten vielmehr die "Kröte geschluckt" in der Hoffnung auf finanzielle Absicherung der Tochter. Auch deren Ehemann, Neffe des alten Herrn, habe die Adoption mit dem Hinweis befürwortet, dass "man Sechs Richtige im Lotto" nicht ausschlagen dürfe. Das Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit sei von allen Beteiligten als Hauptmotiv für die Adoption angesehen und genannt worden.