Ärztliches Attest am ersten Krankheitstag

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Hat eine Arbeitnehmerin vergeblich eine Dienstreise beantragt und sich anschließend beim Arbeitgeber für denselben Tag krank gemeldet,

ist es gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber sie daraufhin auffordert, künftig immer schon am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen; laut Gesetz ist die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens nach drei Kalendertagen abzugeben — der Arbeitgeber kann jedoch ohne Angabe von Gründen ein Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen. (Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt.)