Affenversuche an der Bremer Uni zulässig

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Die Tierversuche, die am Bremer Institut für Kognitionsforschung mit Rhesusaffen (Makaken) durchgeführt werden, verstoßen nicht gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes; sie fortzusetzen, ist vertretbar, obwohl die Tierschutzbehörde die dafür nötige Genehmigung abgelehnt hat:

Die seit 1998 laufenden Versuche belasten die Tiere nur mäßig, was von externen Tierärzten mit Erfahrung in der Haltung von Affen regelmäßig kontrolliert wird — dem gegenüber steht die große Bedeutung des Forschungsvorhabens für die Kognitionswissenschaft und sein internationaler Rang.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen
Aktenzeichen: 1 A 180/10 u.a.
Entscheidungsdatum: 11.12.2012
Urteilnummer: 52714d