Aktionäre fordern Schadenersatz

Insolvenz eines vermeintlichen High-Tech-Unternehmens: Aktionäre falsch informiert?

onlineurteile.de - Im März 2002 wurde gegen die Firma Schneider das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Unternehmen hatte früher Unterhaltungselektronik produziert und sich in den neunziger Jahren vermehrt der Laser-Display-Technologie gewidmet, um ein Laser-TV zu entwickeln. 2002 waren die Aktien der Schneider Technologies AG so gut wie wertlos. Zwei Aktionäre, die zwischen 1999 und 2001 ca. 3.000 Aktien des Unternehmens erworben hatten, klagten auf Schadenersatz für ihre finanziellen Verluste.

Sie beschuldigten den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Schneider und zwei Banken - welche die Aktien vertrieben und entsprechende Prospekte veröffentlicht hatten -, die Aktionäre über die Entwicklung des Unternehmens und der Laser-Display-Technologie falsch informiert zu haben. Wider besseres Wissen hätten sie behauptet, Laser-TV sei marktreif und eröffne dem Unternehmen Aussicht auf große Gewinne.

Diese Vorwürfe konnte das Landgericht München I anhand der Publikationen über den Markt und die Laser-Technologie nicht nachvollziehen (32 O 25691/06). Anspruch auf Schadenersatz bestünde nur, wenn die Aktionäre durch unzutreffende Informationen über den Kapitalmarkt und die Perspektiven des Unternehmens zu "konkreten Kaufentscheidungen" bewogen worden wären. Das hätten die Kläger aber nicht belegt. Die Prospekte der Banken seien vielleicht optimistisch, aber keinesfalls absichtlich falsch formuliert. Staatsanwalt und Insolvenzverwalter hätten keine Unregelmäßigkeiten bei der Bilanz oder bei der Darstellung der Unternehmenssituation festgestellt.