Albanische Mutter verweigert Integrationskurs
onlineurteile.de - Die Albanerin stammt aus dem Kosovo, ist mit einem Deutschen verheiratet und hat mit ihm zwei kleine Kinder. Der Rhein-Pfalz-Kreis, in dem sie seit vier Jahren lebt, verpflichtete sie dazu, an einem Integrationskurs teilzunehmen: Es sei ein Unding, dass eine Mutter zweier deutscher Kinder nicht ansatzweise Deutsch spreche und ständig auf die Hilfe des Mannes angewiesen sei.
Das störte die Frau jedoch nicht sonderlich. Ihr Argument gegen die Teilnahme: In der Nähe gebe es keinen Integrationskurs mit Kinderbetreuung und etwas anderes komme für sie nicht in Frage. Außerdem würden die Kinder zweisprachig erzogen. Der Vater bringe ihnen deutsch bei und sie albanisch.
Damit kam die Frau beim Verwaltungsgericht Neustadt nicht durch (2 K 870/10.NW). Selbstverständlich könne sie ihren Kindern weiterhin die Muttersprache beibringen. Trotzdem müsse sie Deutsch lernen. Als Hauptbezugsperson für die Kinder sei sie für deren Erziehung und künftige Schulausbildung verantwortlich. Sprachbarrieren zu vermeiden und abzubauen, sei sehr wichtig. Damit könne sie nicht endlos warten.
Wenn sich die Mutter nicht integriere, führe dies zu Nachteilen bei der Integration der Kinder. Daher sei es für sie auch zumutbar, einen Integrationskurs weiter entfernt zu besuchen. Mehrere Volkshochschulen (z.B. Ludwigshafen oder Mannheim) böten Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung. Die Mutter könne dafür auch einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.