Alkohol am Steuer: 1.000 Euro Geldbuße
onlineurteile.de - Ein 75 Jahre alter — und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr bereits vorbestrafter — Rentner wurde erneut alkoholisiert am Lenkrad seines Wagens erwischt. Dieses Mal verhängte das Amtsgericht ein Fahrverbot von drei Monaten und zur Abschreckung eine ziemlich hohe Geldbuße von 1.000 Euro.
Die Rechtsbeschwerde des Rentners gegen die Sanktion blieb ohne Erfolg. Vergeblich beanstandete er, dass das Gericht bei der Bemessung der Geldbuße seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt hatte.
Das Amtsgericht habe sich in der Urteilsbegründung nicht mit seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auseinander setzen müssen, erklärte das Oberlandesgericht Hamm (III-3 RBs 440/11). Das sei grundsätzlich nicht notwendig, wenn eine "Regelgeldbuße" verhängt werde. Und das Gericht habe sich exakt an den Bußgeldkatalog gehalten.
Eine Ausnahme von dieser Regel sei nur angebracht, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass ein Verkehrssünder über ein besonders hohes oder über ein besonders niedriges Einkommen verfüge. Dass im konkreten Fall der Betroffene Rentner sei, spreche nicht unbedingt dafür, dass er arm sei und die Geldbuße nicht aufbringen könne. (Bestimmt werden sich die Rentner freuen, wenn sie hören, wie gut es ihnen geht ...)