Alleiniges Sorgerecht für nichtehelichen Vater

Ohne "Kommunikationsfähigkeit" der Eltern keine Basis für eine gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechts

onlineurteile.de - "Am allerliebsten würde ich bei der Mama wohnen, beim Papa wohnen wäre eigentlich auch gut" meinte ein vier Jahre altes Mädchen, als es vom Familienrichter angehört wurde. Ein unverheiratetes Paar hatte sich auseinandergelebt und getrennt, nun ging es vor Gericht um das Sorgerecht für das Kind, das beim Vater lebte. Der Richter entschied sich nach Anhörung des Jugendamtes und eines Sachverständigen dafür, dem Vater allein das Sorgerecht für das Kind zu übertragen.

Die Mutter wollte das nicht hinnehmen, scheiterte aber beim Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken (9 UF 149/02). Die Beziehung der Eltern sei von Misstrauen geprägt, eine am Wohl des Kindes orientierte Verständigung schon seit langem unmöglich. Also fehle jede Basis für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts, stellten die Richter fest.

Zudem habe die Mutter vor einem Jahr ein Treffen mit dem Mädchen platzen lassen ("mir ist alles zu viel ...") und seither nicht ein Mal per Telefon Kontakt aufgenommen. Sie habe dem Vater ihres Kindes ihren Aufenthaltsort verschwiegen; erst vermittelt über Vormundschaftsgericht habe er ihre Adresse herausgefunden. Auch die Betreuerin der (psychisch angeschlagenen) Frau sei für ihn nie erreichbar, wenn es um gemeinsame Entscheidungen für die Tochter gehe. Unter diesen Umständen sei die Kleine im Haushalt des Vaters besser aufgehoben und auch das alleinige Sorgerecht entspreche dem Kindeswohl eher als das gemeinsame elterliche Sorgerecht, befand das OLG.