Allerheiligenkirmes in Soest

Gewalttätige Jugendliche müssen "draußen bleiben"

onlineurteile.de - Zwei Brüder aus Soest (17 und 19 Jahre alt) gehören zur "Stammkundschaft" der örtlichen Polizei: Schlägereien, Diebstähle, Sachbeschädigungen gehen auf ihr Konto. Im Vorjahr waren die Jugendlichen besonders während der traditionellen Allerheiligenkirmes unangenehm aufgefallen, weil sie mehrmals betrunken randalierten und andere Kirmesbesucher anpöbelten bzw. angriffen.

Dem wollte die Kreispolizeibehörde dieses Jahr von vornherein einen Riegel vorschieben: Sie untersagte den Brüdern, während der Öffnungszeiten der beliebten Kirmes den betreffenden Stadtteil von Soest aufzusuchen. Gegen das Aufenthaltsverbot legten die beiden jungen Männer Widerspruch ein, der vom Verwaltungsgericht Arnsberg zurückgewiesen wurde (3 L 769/08, 3 L 772/08).

Der Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit sei gerechtfertigt, so das Gericht. Die Polizeibehörde habe mit gutem Grund angenommen, dass die vielfach vorbestraften Jugendlichen auch 2008 auf der Kirmes gewalttätig auftreten und friedliche Besucher angreifen würden. Alkoholkonsum erhöhe ihren ausgeprägten Hang zur Gewalttätigkeit noch. Selbst laufende Strafverfahren und "besondere Betreuung" durch Polizeibeamte hätten die Jugendlichen nicht davon abgehalten, weitere Straftaten zu begehen.

Üblicherweise zögen die Brüder mit Gruppen durch die Stadt, die sich gegenseitig "bekriegten". Diese konzentrierten sich bei besonderen Veranstaltungen wie der Kirmes im Innenstadtbereich. Das Aufenthaltsverbot sei daher notwendig, um weiteren Straftaten vorzubeugen. Prävention liege im öffentlichen Interesse und dies überwiege das private Interesse der Jugendlichen, sich auf der Kirmes zu "vergnügen".