Alles Zufall?

Haftpflichtversicherung sucht und findet Hinweise auf gestellten Unfall

onlineurteile.de - Ein älterer Audi A 8 war am Straßenrand abgestellt. Der Fahrer eines Mietwagens wich - angeblich durch Gegenverkehr dazu genötigt - nach rechts aus und streifte das geparkte Auto.

Ein ganz normaler Verkehrsunfall? Als der Audibesitzer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Anspruch nehmen wollte, schrillten dort die Alarmglocken. Denn diese Konstellation - das "Stoßfahrzeug" war ein Mietwagen, das beschädigte Fahrzeug ein schwer verkäuflicher Oberklassewagen - ist typisch für manipulierte Unfälle. Weitere Ermittlungen förderten noch mehr Auffälligkeiten zu Tage: So war gegen den Audibesitzer bereits nach zwei ähnlichen Vorfällen Anklage wegen Betrugs erhoben worden. Er kannte den Fahrer des Mietwagens aus der Nachbarschaft. Außerdem fanden sich an dem Audi Schäden, die nicht mit dem Unfallgeschehen zusammenpassten.

Zu viele Zufälle, fanden die Richter des Oberlandesgerichts Celle (14 U 241/03). Jedes dieser Verdachtsmomente könnte man vielleicht für sich betrachtet durchaus erklären, räumten sie ein. Alle zusammen in ihrer auffälligen Kombination sprächen jedoch erfahrungsgemäß für einen gestellten Unfall. Es sei davon auszugehen, dass der Fahrer des Mietwagens im Einverständnis mit dem Audibesitzer gehandelt habe. Anspruch auf Schadenersatz stehe ihm deshalb nicht zu.