Als Sicherheit dem Arbeitgeber Kfz-Brief gegeben
onlineurteile.de - Der stolze Besitzer eines Wohnwagens (Hobby Exklusive 560 UF, Kostenpunkt: 17.594 Euro) arbeitete als Kraftfahrer. Als er sich unterwegs im Dienst eine Ordnungswidrigkeit leistete, die zu einem Unfall führte, sprang der Arbeitgeber ein und beglich leihweise für ihn die Geldstrafe. Um die Schulden in Höhe von 4.100 Euro abzusichern, übergab ihm der Arbeitnehmer den Fahrzeugbrief für seinen Wohnwagen.
Bevor er anfing, die Schulden abzustottern, wollte er aber erst einmal den Wohnwagen zu Geld machen. Nach langem Suchen fand sich ein Interessent: Käufer und Verkäufer unterschrieben eine Vereinbarung, laut der das Eigentum auf den Käufer überging, der sich bereits im Besitz des Wohnwagens befand. Nur benutzen konnte er ihn natürlich nicht - ohne Kfz-Brief. Doch der Arbeitgeber rückte ihn nicht heraus: Der Kfz-Brief sei sein Pfand.
Der Käufer zog vor Gericht und setzte sich beim Landgericht Flensburg durch (1 S 31/07). Hätte der Lkw-Fahrer und Schuldner die Herausgabe des Kfz-Briefs von ihm verlangt, hätte der Arbeitgeber dies bis zur Tilgung der Schuld verweigern dürfen, betonte das Gericht. Aber dieses Zurückbehaltungsrecht könne er nur gegenüber dem Schuldner persönlich geltend machen, nicht gegenüber dem Käufer des Wohnwagens.
Der gehöre nun dem Käufer, der Lkw-Fahrer habe ihm den Wagen übereignet. Wer Eigentümer eines Kraftfahrzeugs sei, habe auch ein Recht auf den Kfz-Brief. Dass ihm der Arbeitnehmer den Kfz-Brief sicherheitshalber übergeben habe, könne man keinesfalls so interpretieren, dass dem Gläubiger das Eigentum am Kraftfahrzeug übertragen werden sollte.