Altenpfleger in Weiß
onlineurteile.de - Das Pflegepersonal müsse weiße Hosen und weiße Kasacks tragen - keinesfalls "T-Shirts mit großen bunten Emblemen oder dummen Sprüchen". So ordnete es die Caritas in einem ihrer Krankenhäuser an. Daraufhin verlangte ein Altenpfleger, seine Dienstherrin solle ihm die Kleidungsstücke unentgeltlich zur Verfügung stellen. Wenn sie "Dienstkleidung" vorschreibe, müsse sie diese auch bezahlen - so stehe es jedenfalls in den "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands". Die Caritas sah das nicht ein und ließ sich bis in die höchste Instanz verklagen: Es handle sich nicht um Dienstkleidung, behauptete sie, die Vorschrift diene nur der Hygiene.
Das Bundesarbeitsgericht stellte sich auf die Seite des Mitarbeiters (6 AZR 536/01). Wenn es um Hygiene ginge, hätte die Arbeitgeberin "kochbare und desinfizierbare Oberbekleidung" anordnen können. Offenbar stehe aber bei der Kleiderordnung doch etwas anderes im Vordergrund, nämlich das einheitliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Die "persönliche Note" im Äußeren solle wegfallen; die einheitliche Farbe kennzeichne die Mitarbeiter für Patienten und Besucher als Pflegepersonal. Außerdem dürfe das Pflegepersonal die weiße Kleidung nur in der Klinik tragen, das Krankenhaus damit weder betreten noch verlassen. Also handle es sich um Dienstkleidung. Nach ihren eigenen "Richtlinien" müsse die Caritas Dienstkleidung selbst finanzieren.