Alter Mann fällt im Krankenhaus aus dem Bett

Klinik muss keine Gitter anbringen, um Unfälle zu verhindern

onlineurteile.de - Der alte Mann hatte mit seinen 82 Jahren schon einiges mitgemacht. Wegen einer Verletzung aus dem Krieg besaß er einen Schwerbehindertenausweis. Doch diesmal musste er aus anderen Gründen ins Krankenhaus: Ihn plagten undefinierbare Rückenschmerzen und Schmerzen beim Wasserlassen. In der Klinik wurde er auf der inneren Station untergebracht. Eines Nachts fiel er aus dem Bett. Dabei zog er sich mehrere Rippenbrüche zu und sein frisch saniertes Gebiss ging zu Bruch. Das wäre ihm nicht passiert, wenn man ihn mit einem Gitter um das Bett gesichert hätte, meinte der Patient. Er verlangte 30.000 Mark Schmerzensgeld von der Klinik.

Doch das Oberlandesgericht Schleswig fand, das Krankenhauspersonal habe sich nichts vorzuwerfen (4 U 70/02). Dass jemand in der Nacht aus dem Bett falle, gehöre zu den Risiken des Alltags. Und solche Risiken könnten Ärzte und Schwestern nicht ausschalten. Sicherheitsmaßnahmen wie Gitter seien nur angebracht, wenn ein Patient uneinsichtig sei und ständig versuche, wegzulaufen oder wenn zu befürchten sei, dass sich der Patient etwas antun könnte. Bei ganz normalen Beschwerden seien so drastische Maßnahmen gar nicht zulässig.