Am Bankschalter mit gestohlenen Papieren Geld abgehoben

Wie gut müssen Kunden aufpassen und Banken prüfen?

onlineurteile.de - Obwohl er gerade Urlaub hatte, ging der Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts ins Büro, um an einer Dienstbesprechung teilzunehmen. In seinem Einzelbüro legte er seinen Mantel ab, in dem sich auch das Portemonnaie befand. Umstritten blieb, ob er beides im Garderobenschrank einschloss. Danach ging der Angestellte in den Konferenzraum und ließ sein Zimmer unverschlossen. Eine knappe Stunde später verließ er das Institutsgebäude.

Dass in der Zwischenzeit sein Personalausweis und seine SparkassenCard gestohlen wurden, bemerkte der Mann erst einige Tage später. Da hatte der Dieb bereits zugeschlagen und an einem Tag in verschiedenen Sparkassenfilialen mit Karte und Personalausweis Bargeld abgehoben. Den Schaltermitarbeitern fiel offenbar nichts auf, denn der Dieb ergatterte auf diese Weise vier Mal 10.000 Euro. Der Angestellte und seine Ehefrau verklagten die Sparkasse auf Schadenersatz. Das Kreditinstitut wies alle Vorwürfe von sich: Der Kontoinhaber hätte eben auf seine Papiere besser aufpassen müssen, erklärte die Sparkasse, am Kartenmissbrauch sei er selbst schuld.

Doch der Bestohlene hatte beim Landgericht Bonn Erfolg mit seiner Zahlungsklage (3 O 126/05). In einem Institutsgebäude ohne allgemeinen Publikumsverkehr und einem Pförtner an der Eingangstüre sei es nicht fahrlässig, das Portemonnaie eine Weile aus den Augen zu lassen. Immerhin habe es der Angestellte mit dem Mantel in den Schrank gesperrt. Dass am Garderobenschrank keine Einbruchsspuren zu finden waren, widerlege die Behauptung nicht, er habe den Mantel im Schrank eingeschlossen. Mit tauglichem Werkzeug oder auch anderen Schrankschlüsseln aus dem Hause sei es sehr wohl möglich, einen Schrank zu öffnen, ohne Spuren zu hinterlassen.

Dagegen hätten die Sparkassenangestellten in eklatanter Weise gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, weshalb die Bank für den Verlust hafte. Denn