Am Flughafen Handtasche geklaut

Händlerin will Schmuck von Reisegepäckversicherung ersetzt haben

onlineurteile.de - Schmuck (über 100.000 Euro wert) und knapp 6.000 Euro Bares hatte eine Schmuckhändlerin in ihrer Handtasche verstaut. Als sie an einem Pariser Flughafen am Lufthansa-Schalter stand, beobachtete wohl ein Langfinger die Geschäftsfrau. So jedenfalls ihre Version des Geschehens: Ein "Schatten tauchte auf" und plötzlich war die (auf dem Gepäckwagen abgelegte) Handtasche weg. Die Reisegepäckversicherung wollte den Schaden nicht übernehmen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Zahlungsklage der Frau ab (3 U 39/03). Zwar habe die Versicherung ihren Verdacht nicht beweisen können, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht war. Doch: Selbst wenn man die Schilderung der Schmuckhändlerin akzeptiere, bestehe kein Versicherungsschutz. Denn die Versicherung hafte (nach den Versicherungsbedingungen) nur für Schmuck, den der Versicherungsnehmer sicher "im persönlichen Gewahrsam verwahre". Das habe die Geschäftsfrau jedoch versäumt.

Je wertvoller das Gut, desto mehr müsse der Versicherungsnehmer aufpassen. Und der Wert des Handtaschen-Inhalts sei außergewöhnlich hoch gewesen. Die Handtasche aus der Hand zu geben und in den Korb des Gepäckwagens zu legen, sei leichtsinnig - auch wenn sie sich so in Reichweite und im Blickfeld befinde. Am Ticketschalter eines Großflughafens zur Stoßzeit am Nachmittag sei die Diebstahlsgefahr extrem hoch. In solchen Situationen müsse der Versicherungsnehmer Wertsachen ständig direkt "am Körper" tragen oder halten. Die Frau habe sich durch das Gespräch am Ticketschalter ablenken lassen; erfahrungsgemäß machten sich Profidiebe derlei Umstände zunutze.