Am Martinsfeuer verbrannt

Feuerwehr muss auf die Teilnehmer am Martinsumzug aufpassen - aber nur während des Umzugs

onlineurteile.de - Nach einem Martinsumzug tummelten sich noch einige Teilnehmer in der Nähe des Martinsfeuers. Dabei kam einer von ihnen mit den Flammen in Berührung und verbrannte sich am Hinterkopf und im Nacken. Er warf den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr vor, das brennende Martinsfeuer nicht genügend gesichert bzw. beaufsichtigt zu haben. Die zuständige Gemeinde sollte wegen der vermeintlichen Amtspflichtverletzung der Feuerwehrleute Schadenersatz leisten.

Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab (1 U 329/04). Mit dem Ende des Umzugs endeten auch die Sicherungspflichten der Feuerwehrmänner, erklärten die Richter. Diese dürften sich darauf verlassen, dass sich vernünftige Bürger auf erkennbare Gefahren einstellten und sich selbst schützten. Sei die Gefahr sichtbar oder sogar offensichtlich - bei brennendem Feuer verstehe sich das von selbst -, erübrigten sich auch Absperrungsmaßnahmen oder Warnungen.