An harter Erdnuss die Zähne ausgebissen ...
onlineurteile.de - Ein Liebhaber von Süßigkeiten knabberte besonders gern geröstete, mit Schokolade überzogene Erdnüsse. Pech für ihn: Eines Tages biss er auf eine besonders harte Nuss, womit er seine Zahnprothese ruinierte. Der Mann verklagte den Süßwarenhersteller auf Schadenersatz, weil ein Produktfehler den Gebissschaden hervorgerufen habe.
Beim Oberlandesgericht Köln blitzte er mit seiner Zahlungsklage ab (3 U 184/05). Die Erdnuss sei ein Naturprodukt, das im Produktionsprozess nur geröstet und dann durch den Schokoladenüberzug "veredelt" werde. Ansonsten verändere der Hersteller die Beschaffenheit der Nüsse nicht, weil er sie im Ganzen verarbeite.
Bei Naturprodukten müsse man eben auch mit Abweichungen rechnen - anders als industriell hergestellte Produkte seien sie nicht identisch, auch in der Konsistenz nicht. Es gebe also harte und weniger harte Nüsse. Bei dem bedauerlichen "Unfall" habe sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, für das nicht der Süßwarenhersteller hafte. Denn es handle sich nicht um einen Mangel, für den der Produzent verantwortlich wäre. Dieser könne so etwas schlechthin nicht vermeiden: Würde er alle Erdnüsse vor dem Produktionsprozess auf ihre Härte überprüfen, könnte er sie gar nicht mehr verarbeiten.