Angestellter arbeitet auf eigene Rechnung
onlineurteile.de - Wenn ein Rohrleitungsmonteur zuerst im Auftrag seines Arbeitgebers, eines Betriebs für Abflussrohrsanierung, im Haus einer Kundin einen Leitungsschaden feststellt und diesen Schaden wenige Tage später auf eigene Rechnung behebt - für 900 Euro, die er bar kassiert und in die eigene Tasche steckt -, verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten in gravierender Weise; der Arbeitgeber, der von dieser unerlaubten Konkurrenz seines Angestellten durch eine Reklamation der Kundin wegen mangelhafter Leistung erfährt, kann das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen: Ein Arbeitnehmer darf im Tätigkeitsbereich seines Arbeitgebers keine Dienstleistung anbieten.