Angestellter Lehrer diskriminiert?
onlineurteile.de - "Alle Lehrer sind gleich" - oder doch nicht? Ein angestellter Lehrer zweifelte daran, als er für sein drittes Kind einen geringeren Ortszuschlag bekam als seine verbeamteten Kollegen. Er zog vor Gericht. Da er den strengen Maßstab kannte, den das europäische Recht bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau anlegt, argumentierte er mit dem hohen Frauenanteil bei den angestellten Lehrkräften: Da hier der Frauenanteil höher sei als bei den Beamten, stelle die schlechtere Behandlung der Angestellten eine indirekte Diskriminierung der Frauen dar. Die verstoße gegen europäisches Recht, denn hier gelte das Prinzip "gleiches Geld für gleiche Arbeit".
Diese Vorschrift greife nur, wenn die Bezahlung auf demselben Regelwerk basiere, erklärte das Bundesarbeitsgericht (6 AZR 633/01). Das sei hier aber nicht der Fall: Die Bezahlung der Angestellten sei im Bundes-Angestelltentarifvertrag geregelt, die Bezahlung der Beamten beruhe auf dem Bundesbesoldungsgesetz. Der Bundes-Angestelltentarifvertrag werde zwischen Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder ausgehandelt, das Bundesbesoldungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Die Bezüge von Angestellten und Beamten würden also auf andere Weise festgesetzt, und das sei auch der Grund für die unterschiedliche Bezahlung trotz gleicher Arbeit. Daher könne man auch die kinderbezogenen Leistungen nicht einheitlich regeln. Mit dem Geschlecht der Lehrer habe das alles nichts zu tun.