Angestellter telefonierte mit Mauritius
onlineurteile.de - Waren es private Immobiliengeschäfte oder ein Urlaubsflirt mit Nachwirkungen? Jedenfalls telefonierte der Mitarbeiter einer Immobiliengesellschaft zwischen März und Mai 2002 in exzessiver Weise mit Mauritius: über 18 Stunden lang und das am Firmentelefon. Die Arbeitgeberin kostete der Spaß 1.355,76 Euro. Zunächst verdächtigte die Chefin einen Kollegen, dann kam man dem Übeltäter auf die Spur. Mit Zustimmung des Betriebsrats wurde dem Angestellten fristlos gekündigt.
Beim Bundesarbeitsgericht (BAG) scheiterte der Arbeitnehmer mit seiner Klage gegen die Kündigung (2 AZR 147/03). Unerlaubt und heimlich vom Dienstanschluss aus private Telefonate zu führen, sei ein schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten, erklärte das BAG. Dies rechtfertige eine außerordentliche Kündigung, zumal wenn die Privatgespräche ein solches Ausmaß annähmen. Erschwerend komme hinzu, dass der Mitarbeiter die Angelegenheit nicht aufgeklärt habe, als der Verdacht zuerst auf einen unbeteiligten Kollegen fiel.