Angrenzender Neubau macht Ärger
onlineurteile.de - Kommt es in einem Wohnhaus zu einem Wassereinbruch, weil beim direkt angrenzenden Neubau Anschlussfugen und Isolierung fehlerhaft ausgeführt wurden,
kann die Hauseigentümerin von den Bauherren im Prinzip Schadenersatz verlangen; sind Maler- und Tapezierarbeiten auszuführen, müssen die Verant-wortlichen für den Wasserschaden jedoch nicht die gesamten Kosten übernehmen, wenn auch nicht durchfeuchtete Wände (neben der betroffenen Giebelwand) renoviert werden, deren Tapeten ohnehin über fünf Jahre alt waren — diese Kosten wären im Rahmen üblicher Schönheitsreparaturen "sowieso" angefallen.