Angst vor der Klassenfahrt
onlineurteile.de - Eine Klassenfahrt war angesagt. Ohne einen "Mahram" - Vater, Großvater, Bruder oder Onkel - mit ihren Schulkameraden zu verreisen, bereitete einer muslimischen Schülerin der 10. Klasse große Pein. Es war nicht nur die Sorge, ihr Kopftuch zu verlieren und sich beim Duschen unbekleidet zeigen zu müssen. Auch die Vorstellung, die fünf täglichen Waschungen und Gebete zu versäumen und womöglich Schweinefleisch essen zu müssen, versetzte sie in Angst und Schrecken.
Das Oberverwaltungsgericht Münster befasste sich mit dem Anliegen der jungen Frau, von der Klassenfahrt befreit zu werden (19 B 99/02). Die Richter fanden, sie habe ein eindrückliches Bild der Zwänge gezeichnet, denen sie als Mädchen mit ihren religösen Vorstellungen unterworfen sei. Daraus ergäben sich für die Schülerin im Zusammenhang mit einer Klassenfahrt erhebliche Ängste. Diesen Ängsten maßen die Richter bereits Krankheitswert zu: Das Mädchen müsse wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht an der Klassenfahrt teilnehmen, entschieden sie.