Anlagevermittler brachten Trickbetrüger mit

Rechtschutzversicherung muss für den Prozess gegen sie einspringen

onlineurteile.de - Der Sohn hatte ihr die beiden Herren vorgestellt: Sie versprachen Wahnsinnsgewinne bei einem Spekulationsgeschäft über eine luxemburgische Bank. Zu dem Treffen brachte die Frau ihre Familie und 430.000 Euro mit, die beiden Herren zwei weitere Männer. Diese schlugen ein neues "Geschäft" vor: Sie legten eine Alufolie auf den Tisch, ließen die Frau das Geld darauf legen und überschütteten es mit einer braunen Flüssigkeit. Als die Frau aufschrie, behaupteten sie, so könne man Geld vervielfältigen. Dann schlossen sie die Alufolie und versprachen der Frau für den nächsten Tag eine Chemikalie, um das Geld zu reinigen.

Da hatten es die Betrüger bereits geschafft, den Packen Geld gegen Falschgeld auszutauschen. Jetzt wollte die Frau die beiden Anlagevermittler auf Schadenersatz verklagen. Doch da streikte die Rechtsschutzversicherung: Für Spekulationsgeschäfte, so erklärte sie, gebe es keinen Versicherungsschutz. Dies sei im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Hier gehe es um Trickbetrug, nicht um einen Schaden durch ein Spekulationsgeschäft, konterte das Landgericht Kaiserslautern (3 O 1007/03).

Für Schaden durch Betrug müsse die Rechtsschutzversicherung einspringen. Der Trickbetrug hänge nicht wirklich mit einem Spekulationsgeschäft zusammen - es sei nur ein Vorwand gewesen, um der Familie das Geld abzuknöpfen. Mit so einem Verlauf des Gesprächs habe die Versicherungsnehmerin wirklich nicht rechnen können. Wer über eine Geldanlage verhandle, riskiere normalerweise nicht, Opfer eines Trickbetrugs zu werden. Und: Aussicht auf Erfolg habe der angestrebte Prozess schließlich auch.