Anlagevermittler verspricht "das Blaue vom Himmel"

Geldanlage kann nicht 100-prozentig sicher sein und zugleich hohe Rendite abwerfen

onlineurteile.de - Dem Geldanleger pries der Anlagevermittler 2006 das Geschäft so an: Über eine ausländische Gesellschaft könne er sich am "geheimen Handel mit internen Bankprodukten" der Weltbanken beteiligen. Wer 15, 16 Monate lang 100.000 Euro anlege, könne 350.000 Euro zurückbekommen. Anstatt misstrauisch zu werden, legte der Kunde tatsächlich 100.000 Euro an. Ausgeschüttet wurde nichts und der "Chairman" der Gesellschaft wurde in anderer Sache verhaftet.

Nun fiel dem Anleger auf, dass das Gewinnversprechen unrealistisch war. Er verklagte den Anlagevermittler wegen fahrlässig falscher Beratung auf Schadenersatz. Der verteidigte sich damit, dem Kunden die schriftlichen Informationen der ausländischen Gesellschaft korrekt vorgestellt zu haben. Außerdem sei seine Einlagesumme ja noch da: Sie könne nur gerade nicht ausgezahlt werden, weil die Staatsanwaltschaft Hamburg die Konten der Gesellschaft beschlagnahmt habe.

Das Landgericht Coburg verurteilte den Anlagevermittler zu 100.000 Euro Schadenersatz (23 O 100/10). Wenn ein Vermittler dem Kunden verschweige, dass sein positives Urteil über eine Geldanlage ausschließlich auf nicht überprüfbaren Informationen des Kapitalsuchenden beruhe, handle er schuldhaft. Absolut sichere Geldanlagen mit einer Rendite von 350 Prozent in 15 Monaten existierten nicht.

Der Vermittler habe das Anlagekonzept nicht einmal ansatzweise auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft - wozu er verpflichtet sei -, sonst hätte er es nicht empfohlen. Die dubiosen Angaben zu "geheimen, internen Bankinstrumenten" seien durch nichts belegt. Der Anlagevermittler habe diese noch nicht einmal namentlich benennen können, das offenbare "erschreckende Unkenntnis" über die gelobte Geldanlage. Vor der Kapitalgesellschaft - die der Vermittler irrtümlich für eine Aktiengesellschaft gemäß deutschem Recht hielt - habe die Presse bereits 2006 gewarnt.