Anspruch auf ein Zeugnis — auch wenn es den Betrieb nicht mehr gibt?
onlineurteile.de - Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern bei deren Ausscheiden aus dem Betrieb ein Arbeitszeugnis zu geben;
das gilt sogar dann, wenn der Betrieb schon geschlossen wurde, also gar nicht mehr existiert; im Prinzip sind Zeugnisse auf Geschäftspapier auszustellen, das Namen und Anschrift des Arbeitgebers erkennen lässt — verfügt der Arbeitgeber über kein Firmenpapier mehr, muss er seiner Zeugnispflicht anders, aber jedenfalls nachkommen, sonst droht Zwangsgeld.