Anwältin bestellt im Internet Satellitenempfänger
onlineurteile.de - Eine Rechtsanwältin bestellte per Internet einen Satellitenempfänger für 181 Euro und gab dabei ihre Kanzleiadresse an. Einige Tage später bereute sie den Schritt und widerrief die Bestellung. Doch der Händler bestand auf dem Geschäft und verwies darauf, dass in der Bestellung nur ihre Kanzleiadresse stehe und keine private Lieferadresse. Sie habe also das Gerät als Unternehmerin bestellt und dürfe den Kauf nicht stornieren. Daraufhin verklagte die Anwältin den Händler auf Rückzahlung der 181 Euro.
Hintergrund des Streits: Im Versandhandel und bei Internetgeschäften dürfen Verbraucher Kaufentscheidungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dieses Recht dient dem Verbraucherschutz und gilt deshalb nur für private Kunden, nicht für Unternehmer. Das Amtsgericht Siegburg war der Ansicht, die Anwältin habe das Geschäft aus privaten Gründen abgeschlossen und deshalb widerrufen dürfen (117 C 262/04).
Der Händler müsse den Kaufpreis herausrücken, obwohl die Frau ihre Kanzleiadresse angegeben habe. In den Büroräumen gebe es keinen Fernseher und keine Satellitenantenne, nicht einmal einen Anschluss dafür. Also könne man wohl davon ausgehen, dass der Satellitenempfänger für die Privatwohnung gedacht war. Bestellt habe die Anwältin mit ihrem Nachnamen und nicht mit der Kanzlei-Bezeichnung "Anwalt-AG". Auch das Feld "Gewerbetreibender" in der Eingabemaske ("Angaben zur Rechnungsadresse") habe sie nicht markiert. Folgerichtig habe ihr der Händler eine Rechnung geschickt, auf der er die Umsatzsteuer nicht extra auswies.