Anwalt scheitert an der Technik
onlineurteile.de - Am letzten Abend, kurz bevor die Frist für die Abgabe einer Berufungsbegründung ablief, arbeitete der Anwalt noch an dem Schriftsatz. Da bewahrheitete sich die alte Lebensweisheit: Gerade wenn man es sehr eilig hat, streikt auch gerne die Technik. Jedenfalls fiel kurz vor den letzten Korrekturen der Computer aus. Nach dem Neustart konnte das Programm den auf der CD-ROM gespeicherten Text nicht mehr lesen. Schließlich tippte der Anwalt den Text auf einem anderen Bürocomputer noch einmal und druckte ihn einige Minuten vor Mitternacht aus.
Dann faxte er den Schriftsatz. Laut Faxjournal des Gerichts begann die Übersendung um 0 Uhr und endete um 00.01 Uhr. Damit war die Frist versäumt und die Justiz zeigte kein Pardon. Seine technischen Probleme entschuldigten den Anwalt nicht, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (12 LA 265/05).
Wer eine Berufungsbegründung per Telefax übermittle, müsse mit Fehlern oder Verzögerungen beim Senden rechnen. Außerdem könne auch das Empfangsgerät beim Gericht durch andere Sendungen blockiert sein. In der letzten Minute ein Fax einzulegen, sei also zu spät.
Der eigentliche Fehler liege aber schon vorher, so die Verwaltungsrichter. Da der Computer "zickte", hätte der Anwalt die Begründung straffen (und notfalls später handschriftlich erläutern und ergänzen) sollen. Mit einer knappen Darlegung des Antrags hätte er den Notwendigkeiten genügt. Wenn er statt dessen das Risiko eingehe, den vollständigen Schriftsatz buchstäblich in letzter Sekunde zu senden, gehe das zu seinen Lasten.