"Anwalt sofort" - "Beratung bei Kaffee und Kuchen"
onlineurteile.de - An den Fenstern der Kanzleiräume, auf Briefköpfen und Werbeflugblättern stand als Name der Kanzlei "Anwalt sofort". Auf einem der Flyer versprachen die Anwälte "Beratung oder Termin sofort - Rechtsklarheit und -sicherheit - Beratung bei Kaffee und Kuchen". "Anwaltliche Erstberatung" in verschiedenen Rechtsgebieten kostete zwischen 20 und 40 Euro.
Ein Konkurrent beanstandete die Werbung, die unlauteren Wettbewerb darstelle. Diesen Vorwurf konnte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nicht nachvollziehen (1 U 70/07). Dass ein Rechtsanwalt unter der Bezeichnung "Anwalt sofort" auftrete, sei nicht zu beanstanden, so das OLG.
Das sei nicht unseriös und unsachlich, sondern bedeute, dass dem Rechtssuchenden in dieser Kanzlei so bald wie möglich Rat zuteil werde. Man räume schneller Beratung einen hohen Stellenwert ein - im Rahmen des Möglichen natürlich. Entgegen der Meinung des Konkurrenten werde da nicht "Rund-um-die-Uhr-Beratung" auch außerhalb üblicher Bürozeiten angepriesen. Auch das Versprechen von "Kaffee und Kuchen" sei keine effekthascherische oder anstößige Reklame.
Das allgemeine Werbeverbot für Freiberufler sei ja Vergangenheit. Heute gelte nur noch das Kriterium, dass Werbung sachlich und berufsbezogen sein müsse. Das Publikum vertraue darauf, dass Anwälte ihre Aufgaben unabhängig, zuverlässig und verschwiegen erfüllten und nicht ausschließlich gewinnorientiert handelten. Dieses Vertrauen dürfe durch Reklame nicht erschüttert werden.