Anwalt vertritt sich vor Gericht selbst ...
onlineurteile.de - Ein angestellter Anwalt stritt mit seinem Arbeitgeber über Fahrtkostenabrechnungen. Die Auseinandersetzung wurde schließlich vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Für diesen Prozess werde sie die Kosten übernehmen, sagte ihm die Rechtsschutzversicherung zu - allerdings mit einer Einschränkung: Wenn er den Prozess selbst führe, anstatt einen Anwalt zu beauftragen, ersetze sie keine (fiktiven) Anwaltskosten.
Trotzdem forderte der Rechtsanwalt später für sein Auftreten vor dem Arbeitsgericht Ersatz für Auslagen und Anwaltsgebühren (629 Euro). Seine Zahlungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer scheiterte beim Amtsgericht München (121 C 28564/07).
Der Leistungsumfang der Versicherung sei in den Versicherungsbedingungen klar geregelt, so die Amtsrichterin. Der Versicherte erhalte das Entgelt für einen Rechtsanwalt ersetzt, soweit er diesem gegenüber zur Zahlung verpflichtet sei. Schon der Wortlaut der Klausel setze voraus, dass Versicherter und Anwalt zwei verschiedene Personen seien. Diese Klausel sei nicht zu beanstanden.
Eine Rechtsschutzversicherung solle den Versicherungsnehmer von tatsächlichen Kosten freistellen. Kosten seien hier jedoch gar nicht erst entstanden. Allenfalls sei dem Rechtsanwalt Gewinn entgangen, weil er in der Zeit, in der er seine eigenen Interessen vor dem Arbeitsgericht verfolgte, kein anderes Mandat übernehmen konnte. Eine Rechtsschutzversicherung habe aber nicht den Zweck, die Versicherten davor zu bewahren, dass ihnen Gewinn entgeht.